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Unser Kostenzusage-Service

 
    Durch unseren Kostenzusage-Service können wir die Prämien für unsere Versicherungsnehmer auf einem sehr niedrigen Niveau halten, denn dieser Service bietet uns die Möglichkeit, die Kosten für medizinische Behandlungen auf weltweiter Ebene zu kontrollieren.


Mit unserem Kostenzusage-Service können wir beispielsweise sicherstellen, dass
  1. geplante chirurgische Eingriffe bei entsprechender medizinischer Indikation ambulant durchgeführt werden,
  2. die stationäre Aufnahme und Entlassung von Versicherungsnehmern zu Zeiten erfolgt, an denen keine Zuschläge zu entrichten sind. 

Alle Vorgänge im Rahmen des Kostenzusageverfahrens für versicherte Mitglieder werden durch unseren medizinischen Dienst unter der Leitung unseres Medical Directors bearbeitet.

Die Mitarbeiter dieses Dienstes stellen in enger Zusammenarbeit mit den von den Versicherungsnehmern gewählten Leistungserbringern sicher, dass eine optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet ist und bei geplanten Behandlungen nur medizinisch notwendige Eingriffe vorgenommen werden, die dem allgemein akzeptierten Standard entsprechen. Bei stationären Behandlungen veranlasst unser Personal darüber hinaus die direkte Abrechnung der Kosten mit dem Leistungserbringer.


Das Personal unseres medizinischen Dienstes ist fachlich hochqualifiziert und setzt sich mit hohem Engagement für das Wohl unserer Versicherungsnehmer ein.

Erläuterungen zum Kostenzusageverfahren

  1. Bei allen stationären Behandlungen sowie bestimmten Leistungen und Behandlungsverfahren, die in der tariflichen Leistungszusage aufgeführt sind, ist eine vorherige Kostenzusage erforderlich.
  2. Versicherungsnehmer müssen vor der Behandlung ein Kostenzusageformular ausfüllen und dieses bei uns einreichen. Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in den USA können einfach ihren medizinischen Leistungserbringer anweisen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
  3. Die Koordination erfolgt dann durch uns in direkter Abstimmung mit dem Leistungserbringer. Unser Medizinischer Dienst setzt sich anschließend mit der medizinischen Einrichtung in Verbindung und veranlasst die direkte Abrechnung der Behandlungskosten.
  4. Vor einer entsprechenden Behandlung sollten Versicherungsnehmer unbedingt unsere Kostenzusage einholen, da wir uns das Recht vorbehalten, bei Nichtbefolgung dieses Verfahrens Leistungsansprüche abzulehnen oder eine Vertragsstrafe zu verhängen.
             

Leistungsübernahme- und Kostenzusageformulare

Leistungsübernahme- und Kostenzusageformulare können im Abschnitt „Formulare“ heruntergeladen werden.
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