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Unser Leistungsübernahme-Service |
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Der Ablauf dieses Verfahrens ist nachstehend im Überblick dargestellt.
Stationäre Behandlung:
- Versicherungsnehmer können für eine Behandlung ein Krankenhaus, einen Arzt, einen Facharzt oder eine Klinik ihrer Wahl aufsuchen.
- Damit wir bei einer stationären Behandlung direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen können (d. h. wir erstatten dem Leistungserbringer die Behandlungskosten direkt), müssen Versicherungsnehmer vor der Behandlung ein Kostenzusageformular bei uns einreichen, das vom behandelnden Arzt auszufüllen ist.
- Anschließend koordinieren die Mitarbeiter unseres Medizinischen Dienstes die Behandlung und stellen dabei sicher, dass die Krankenhausaufnahme reibungslos verläuft. Mit dem Leistungserbringer wird eine direkte Abrechnung vereinbart, sodass sich unsere Versicherungsnehmer keinerlei finanzielle Sorgen machen müssen.
- Anträge auf Kostenzusage werden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars bearbeitet.
Ambulante Behandlung und Zahnbehandlung:
- Die Kosten für ambulante Behandlungen und Zahnbehandlungen sind grundsätzlich von den Versicherungsnehmern zu tragen und werden auf Antrag nach der Behandlung von uns erstattet.
- Wird vom Versicherungsnehmer ein Allgemeinmediziner, ein Zahnarzt oder ein Facharzt zur ambulanten oder Zahnbehandlung aufgesucht, muss ein separates Behandlungsformular ausgefüllt werden.
- Wenn jedoch die Rechnungen bzw. Rezepte Einzelheiten zur Diagnose enthalten, ist es nicht notwendig, dass der Arzt den medizinischen Abschnitt des Formulars ausfüllt.
- Leistungsansprüche können bis zu 6 Monate nach Ablauf des Versicherungsjahrs geltend gemacht werden.
- Die Erstattung von Kosten erfolgt entweder per Scheck oder per Überweisung in über 100 Währungen.
- Mit der Zusendung einer Abrechnung und eines Kontoauszugs bestätigen wir Ihnen den Status des Leistungsanspruchs. Die Zahlung erfolgt anschließend direkt über die Citibank.
- Innerhalb von 24 bis maximal 60 Stunden werden sowohl sämtliche vollständig ausgefüllte und bei uns eingegangene Erstattungsformulare bearbeitet als auch die Zahlungsanweisung gegeben und die versicherte Person benachrichtigt.
Für das oben beschriebene Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen gelten die im Versicherungshandbuch für die Einzelversicherung aufgeführten Versicherungsbedingungen. |
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