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Internationale Krankenversicherung
Allianz Worldwide Care

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Haupttarife Gruppenversicherung



Haupttarife
Eine vorherige Kostenzusage ist für alle stationären Leistungen () erforderlich und kann auch für weitere Leistungen () gemäß den Angaben in der nachstehenden Tabelle notwendig sein. Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 der „Anmerkungen“ unten. Die hier beschriebenen Tarife gelten ab dem 1. November 2009. Die folgenden Tarife gelten nur für Firmenkunden mit mindestens drei Mitarbeitern.
   Premier Executive Club Classic Essential
  
Höchsterstattungsbetrag
€2.250.000€1.500.000€1.125.000€1.125.000€500.000
 
Stationäre Leistungen - Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 zur vorherigen Kostenzusage
 
Unterbringung im Krankenhaus
Einbett- zimmerEinbett- zimmerZweibett- zimmerEinbett- zimmerZweibett- zimmer
 
Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Materialien
(nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
Operationskosten einschl. Kosten für Anästhesie und OP-Saal
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
Kosten für Ärzte und Therapeuten
(nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Chirurgische Hilfsmittel und Prothesen
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Diagnostische Untersuchungen
(nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Organtransplantation
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung€10.000
 
Psychiatrie und Psychotherapie
(nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung)
(nach einer Wartezeit von 10 Monaten)
Volle Erstattung€17.680€10.600€8.850€5.000
 
Kosten der Unterbringung im Krankenhaus für einen Elternteil, der ein versichertes Kind unter 18 Jahren begleitet
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
  
Stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Weitere Leistungen - Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 zur vorherigen Kostenzusage
 
Teilstationäre Behandlung/Tagesklinik
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Ambulante Operationen
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim
(unmittelbar nach oder anstelle einer stationären Behandlung)
€4.250€3.550€2.830€2.500€2.500
 
Rehabilitationsmaßnahmen
(unmittelbar im Anschluss an eine akute medizinische Behandlung)
€4.420€3.500€3.000€2.500€2.000
  
Lokaler Krankentransport
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung€500
  
Notfallbehandlung außerhalb des Geltungsbereichs
(für Reisen von maximal sechs Wochen)
Volle Erstattung,
max. 42 Tage
Volle Erstattung,
max. 42 Tage
Volle Erstattung,
max. 42 Tage
Volle Erstattung,
max. 42 Tage
Bis zu €10.000,
max. 42 Tage
 
Medizinische Überführung
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Kosten für eine Begleitperson im Falle einer/s medizinischen Überführung/Rücktransports
€3.000€3.000€3.000€3.000€3.000
 
Rücktransport im Todesfall
€10.000€10.000€10.000€10.000€10.000
  
Computertomografie
(stationär und ambulant)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Kernspin-, Positronenemissions- und Computer-Positronenemissionstomografie
(stationär und ambulant)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Onkologie
(stationär und ambulant)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle Erstattung
 
Reguläre Schwangerschaft
(stationär und ambulant)
(nach einer Wartezeit von 10 Monaten)
Volle Erstattung€6.000
pro Schwangerschaft
Volle ErstattungNicht versichertNicht versichert
 
Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung
(nach einer Wartezeit von 10 Monaten)
Volle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungVolle ErstattungNicht versichert
 
Pauschalzahlung bei Hausentbindung
€1.000Nicht versichertNicht versichertNicht versichertNicht versichert
  
Krankenhaustagegeld
(pro Nacht) (wenn die Behandlung kostenlos erfolgte)
€150
max. 25
Nächte
€150
max. 25
Nächte
€150
max. 25
Nächte
€150
max. 25
Nächte
€150
max. 25
Nächte
  
Ambulante Notfallbehandlung
(wenn die aufgeführten Erstattungsbeträge erreicht sind, werden die Restkosten gemäß den Bedingungen eines eventuell separat gewählten Ambulanttarifs erstattet)
€750€750€750€750Nicht versichert
  
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
(wenn die aufgeführten Erstattungsbeträge erreicht sind, werden die Restkosten gemäß den Bedingungen eines eventuell separat gewählten Zahntarifs erstattet)
€750€750Nicht versichertNicht versichertNicht versichert
 
Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege
Volle Erstattung, max. 30
Tage auf Lebenszeit
Volle Erstattung, max. 30
Tage auf Lebenszeit
Volle Erstattung, max. 30
Tage auf Lebenszeit
Volle Erstattung, max. 30
Tage auf Lebenszeit
Volle Erstattung, max. 30
Tage auf Lebenszeit
  
NEU Todesfallleistung
(im Todesfall durch Unfall/Krankheit für versicherte Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren)
(nach einer Wartezeit von 12 Monaten bei Todesfällen durch Krankheit)
€10.000Nicht versichertNicht versichertNicht versichertNicht versichert
Anmerkungen
1.  Geltungsbereich
Allianz Worldwide Care bietet verschiedene Optionen in Bezug auf den geografischen Geltungsbereich der Versicherung. Der gewählte Geltungsbereich wird im Versicherungsschein bestätigt werden.
2.  Vorherige Kostenzusage
Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Die Versicherungsleistungen, die eine vorherige Kostenzusage erfordern, sind in der Tariflichen Leistungszusage mit einer oder einer gekennzeichnet sowie im Folgenden aufgelistet:

  • Alle stationären Leistungen wie angegeben
  • Teilstationäre Behandlungen/Tagesklinik 
  • Ambulante Operationen 
  • Kernspin- (MRI), Positronenemissions- (PET) und Computer-Positronenemissionstomografie (CT-PET)
  • Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim 
  • Reguläre Schwangerschaft sowie Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung  (nur bei stationärem Aufenthalt)
  • Onkologie  (nur bei stationärer oder teilstationärer Behandlung)
  • Beschäftigungstherapie  (nur bei ambulanter Behandlung)
  • Rehabilitationsmaßnahmen 
  • Medizinische Überführung  (oder Rücktransport  bei entsprechender Versicherung)
  • Rücktransport im Todesfall 
  • Kosten für eine Begleitperson im Falle einer/s medizinischen Überführung/Rücktransports 
  • Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege 
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 80% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 50% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.


Wir sollten mindestens fünf Werktage vor Aufnahme einer Behandlung informiert werden, so dass bei Behandlungsbeginn evtl. auftretende Verzögerungen vermieden werden können. Mit der vorherigen Kostenzusage wird sichergestellt, dass wenn Versicherte eine medizinische Einrichtung für eine stationäre Behandlung aufsuchen, wir eine direkte bargeldlose Kostenübernahme vereinbaren können (wenn grundsätzlich möglich). Außerdem kann die Behandlung durch unseren Arzt begleitet werden.

In einem Notfall sollten wir innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfallereignisses benachrichtigt werden, um sicherstellen zu können, dass keine Leistungseinschränkungen wegen fehlender vorheriger Kostenzusage erfolgen.
3.  Geltendmachung und Bearbeitung von Leistungsansprüchen
Allianz Worldwide Care bietet ein unkompliziertes Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, mit dem sich Versicherte ihre medizinischen Auslagen erstatten lassen können.

Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an die Bank des Versicherten erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhält der Versicherte und/oder dessen behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Erstattungsformulars bei uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Wenn uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde, wird der Versicherte bei der Abwicklung mit einer automatisierten E-Mail über den Eingang des Erstattungsformulars bei Allianz Worldwide Care und den Abschluss von dessen Bearbeitung informiert.

Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten ihre Leistungserstattungen so schnell und effizient wie möglich erhalten. Das Erstattungs- und das Kostenzusageformular können von unserer Website heruntergeladen werden.
4.  Erstattungsbeträge
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden. Der Höchsterstattungsbetrag, der in einigen Tarifen angegeben wird, ist der maximale Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim”. Spezifische Erstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr”, „auf Lebenszeit” oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise”, „pro Sitzung” oder auch „pro Schwangerschaft” gelten. In einigen Fällen kann für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung bis zu einem definierten spezifischen Erstattungsbetrag angezeigt werden, z. B. „65% Erstattung, bis zu £ 3.650/€ 5.000/$ 7.100/CHF 7.500”. Wenn für Versicherungsleistungen eine “Volle Erstattung” angegeben wird, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen Höchsterstattungsbetrags, soweit dieser auf den Tarif zutrifft.
5.  Allgemeine Versicherungsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz für kleinere Gruppen einer medizinischen Risikoprüfung unterliegt, d.h. Vorerkrankungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder ein höherer Beitrag könnte festgelegt werden, um ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder andere Risikofaktoren zu reflektieren. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe des Versicherungsscheins. In der Tariflichen Leistungszusage finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz, den die einzelnen Tarife beinhalten. Der Versicherungsschutz unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in unserem Versicherungshandbuch für die Gruppenversicherung aufgeführt, welches den Versicherten bei Versicherungsbeginn ausgehändigt wird. Bitte wenden Sie sich an unsere Helpline für weitere Informationen.