| Haupttarife |
Die folgenden Tarife gelten nur für Firmenkunden mit mindestens drei Mitarbeitern. Eine vorherige Kostenzusage ist für alle Leistungen erforderlich, die in den nachstehenden Tabellen mit einer ( ) oder ( ) gekennzeichnet sind, und kann auch für weitere Leistungen notwendig sein. Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 der „Anmerkungen“. Die hier beschriebenen Tarife gelten ab dem 1. November 2012. |
| Premier | Executive | Club | Classic | Essential | ||
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Höchsterstattungsbetrag | €7.500.000 | €1.500.000 | €1.125.000 | €1.125.000 | €500.000 |
Stationäre Leistungen - Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 zur vorherigen Kostenzusage | ||||||
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Unterbringung im Krankenhaus | Einbettzimmer | Einbettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer | Zweibettzimmer |
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Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Materialien (nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Operationskosten einschl. Kosten für Anästhesie und OP-Saal | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Kosten für Ärzte und Therapeuten (nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Chirurgische Hilfsmittel und Prothesen | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Diagnostische Untersuchungen (nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Organtransplantation | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | €10.000 |
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Psychiatrie und Psychotherapie (nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung) (nach einer Wartezeit von 10 Monaten) | Volle Erstattung | €17.680 | €10.600 | €8.850 | €5.000 |
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Kosten der Unterbringung im Krankenhaus für einen Elternteil, der ein versichertes Kind unter 18 Jahren begleitet | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
Weitere Leistungen - Bitte beachten Sie dazu Punkt 2 zur vorherigen Kostenzusage | ||||||
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Teilstationäre Behandlung/Tagesklinik | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Ambulante Operationen | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim (unmittelbar nach oder anstelle einer stationären Behandlung) | €4.250 | €3.550 | €2.830 | €2.500 | €2.500 |
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Rehabilitationsmaßnahmen (stationär, teilstationär und ambulant) (unmittelbar im Anschluss an eine akute medizinische Behandlung) | €4.420 | €3.500 | €3.000 | €2.500 | €2.000 |
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Lokaler Krankentransport | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | €500 |
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Notfallbehandlung außerhalb des Geltungsbereichs (für Reisen von maximal sechs Wochen) | Volle Erstattung, max. 42 Tage | Volle Erstattung, max. 42 Tage | Volle Erstattung, max. 42 Tage | Volle Erstattung, max. 42 Tage | Bis zu €10.000, max. 42 Tage |
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Medizinische Überführung | |||||
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| Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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| Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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| Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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| Volle Erstattung, max. 7 Tage | Volle Erstattung, max. 7 Tage | Volle Erstattung, max. 7 Tage | Volle Erstattung, max. 7 Tage | Volle Erstattung, max. 7 Tage |
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Kosten für eine Begleitperson im Falle einer medizinischen Überführung | €3.000 | €3.000 | €3.000 | €3.000 | €3.000 |
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Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung | €2.000 pro Überführung | €2.000 pro Überführung | €2.000 pro Überführung | €2.000 pro Überführung | €2.000 pro Überführung |
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Rücktransport im Todesfall | €10.000 | €10.000 | €10.000 | €10.000 | €10.000 |
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Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste | €2.000 pro Rücktransport | €2.000 pro Rücktransport | €2.000 pro Rücktransport | €2.000 pro Rücktransport | €2.000 pro Rücktransport |
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Computer- und Kernspintomografie (stationär und ambulant) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Positronenemissions- und Computer-Positronenemissionstomografie (stationär und ambulant) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Onkologie (stationär, teilstationär und ambulant) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung |
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Reguläre Schwangerschaft (stationär und ambulant) (nach einer Wartezeit von 10 Monaten) | Volle Erstattung | €6.000 pro Schwangerschaft | Volle Erstattung | Nicht versichert | Nicht versichert |
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Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung (nach einer Wartezeit von 10 Monaten) | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Volle Erstattung | Nicht versichert |
Pauschalzahlung bei Hausentbindung | €1.000 | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert | |
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Krankenhaustagegeld (pro Nacht) (wenn die Behandlung kostenlos erfolgte) | €150 max. 25 Nächte | €150 max. 25 Nächte | €150 max. 25 Nächte | €150 max. 25 Nächte | €150 max. 25 Nächte |
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Ambulante Notfallbehandlung (wenn die aufgeführten Erstattungsbeträge erreicht sind, werden die Restkosten gemäß den Bedingungen eines eventuell separat gewählten Ambulanttarifs erstattet) | €750 | €750 | €750 | €750 | Nicht versichert |
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Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung (wenn die aufgeführten Erstattungsbeträge erreicht sind, werden die Restkosten gemäß den Bedingungen eines eventuell separat gewählten Zahntarifs erstattet) | €750 | €750 | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert |
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Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege | Volle Erstattung, max. 30 Tage auf Lebenszeit | Volle Erstattung, max. 30 Tage auf Lebenszeit | Volle Erstattung, max. 30 Tage auf Lebenszeit | Volle Erstattung, max. 30 Tage auf Lebenszeit | Volle Erstattung, max. 30 Tage auf Lebenszeit |
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Todesfallleistung bei Unfällen (für versicherte Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren) | €10.000 | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert |
Anmerkungen |
1. Geltungsbereich |
Allianz Worldwide Care bietet verschiedene Optionen in Bezug auf den geografischen Geltungsbereich der Versicherung. Der gewählte Geltungsbereich wird im Versicherungsschein bestätigt. |
Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Die Versicherungsleistungen, die eine vorherige Kostenzusage erfordern, sind in der Tariflichen Leistungszusage mit einer oder einer gekennzeichnet sowie im Folgenden aufgelistet:
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 80% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 50% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wir sollten mindestens fünf Werktage vor Aufnahme einer Behandlung informiert werden, so dass bei Behandlungsbeginn evtl. auftretende Verzögerungen vermieden werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass Versicherte bargeldlosen Zugang zu stationären Behandlungen haben (wenn grundsätzlich möglich) und dass die Behandlung von einem unserer Ärzte begleitet wird. In einem Notfall sollten wir innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfallereignisses benachrichtigt werden, um sicherstellen zu können, dass keine Leistungseinschränkungen wegen fehlender vorheriger Kostenzusage erfolgen. |
3. Geltendmachung und Bearbeitung von Leistungsansprüchen |
Allianz Worldwide Care bietet ein unkompliziertes Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, mit dem sich Versicherte ihre medizinischen Auslagen erstatten lassen können.
Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an die Bank des Versicherten erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhält der Versicherte und/oder dessen behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Erstattungsformulars bei uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Wenn uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde, wird der Versicherte bei der Abwicklung mit einer automatisierten E-Mail nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsformulars bei Allianz Worldwide Care informiert. Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten ihre Leistungserstattungen so schnell und effizient wie möglich erhalten. Das Erstattungs- und das Kostenzusageformular können von unserer Website heruntergeladen werden. |
4. Erstattungsbeträge |
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden. Der Höchsterstattungsbetrag, der in einigen Tarifen angegeben wird, ist der maximale Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim”. Spezifische Erstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr”, „auf Lebenszeit” oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise”, „pro Sitzung” oder auch „pro Schwangerschaft” gelten. In einigen Fällen kann für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung bis zu einem definierten spezifischen Erstattungsbetrag angezeigt werden, z. B. „65% Erstattung, bis zu 4.150 £/5.000 €/7.100 $/6.500 CHF”. Wenn für Versicherungsleistungen ein spezifischer Erstattungsbetrag gilt oder der Begriff ”Volle Erstattung” neben einer Leistung angegeben wird, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen maximalen Höchsterstattungsbetrags, soweit dieser auf den Tarif zutrifft. Alle Beträge gelten pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben. |
5. Allgemeine Versicherungsbedingungen |
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz für kleinere Gruppen einer medizinischen Risikoprüfung unterliegt, d.h. Vorerkrankungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder ein höherer Beitrag könnte festgelegt werden, um ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder andere Risikofaktoren zu reflektieren. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe des Versicherungsscheins. In der Tariflichen Leistungszusage finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz, den die einzelnen Tarife beinhalten. Der Versicherungsschutz unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in unserem Versicherungshandbuch für die Gruppenversicherung aufgeführt, welches den Versicherten bei Versicherungsbeginn ausgehändigt wird. Bitte wenden Sie sich an unsere Helpline für weitere Informationen. |

