Der Zahntarif Dental 1 kann nur zusammen mit dem Premier Individual Haupttarif und dem Gold Individual Ambulanttarif abgeschlossen werden. Der Zahntarif Dental 2 kann in Verbindung mit allen Haupttarifen abgeschlossen werden. Beide Zahntarife stehen nicht einzeln zur Verfügung. Die hier beschriebenen Tarife gelten ab dem 1. November 2012.
Dental 1
Dental 2
Höchsterstattungsbetrag
Kein Limit
€2.050
Zahnbehandlung
100 % Erstattung
80 % Erstattung
Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe
100 % Erstattung
80 % Erstattung
Zahnärztliche Parodontalbehandlung
80 % Erstattung
80 % Erstattung
Kieferorthopädie und Zahnersatz
(nach einer Wartezeit von 10 Monaten)
65 % Erstattung, bis zu €5.000
50 % Erstattung
Anmerkungen
1. Geltungsbereich
Allianz Worldwide Care bietet für die folgenden drei geografischen Geltungsbereiche Versicherungsschutz:
Weltweit, so dass Sie versichert sind, wo immer Sie sich aufhalten
Weltweit außer den USA
Nur Afrika
Der ausgewählte Geltungsbereich wird im Versicherungsschein angegeben.
2. Vorherige Kostenzusage
Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Die Versicherungsleistungen, die eine vorherige Kostenzusage erfordern, sind in der Tariflichen Leistungszusage mit einer oder einer gekennzeichnet sowie im Folgenden aufgelistet:
Alle stationären Leistungen wie angegeben
Teilstationäre Behandlungen/Tagesklinik
Ambulante Operationen
Kernspintomografie (MRT) (vorherige Kostenzusage nur erforderlich, wenn Sie möchten, dass wir die Kosten direkt mit dem medizinischen Anbieter abrechnen)
Positronenemissions- (PET) und Computer-Positronenemissionstomografie (CT-PET)
Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim
Komplikationen während der Schwangerschaft
Reguläre Schwangerschaft und Komplikationen bei der Entbindung (nur bei stationärem Aufenthalt)
Onkologie (nur bei stationärer oder teilstationärer Behandlung)
Beschäftigungstherapie (nur bei ambulanter Behandlung)
Rehabilitationsmaßnahmen
Medizinische Überführung (oder Rücktransport bei entsprechender Versicherung)
Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung/eines Rücktransports
Rücktransport im Todesfall
Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste
Kosten für eine Begleitperson im Falle einer/s medizinischen Überführung/Rücktransports
Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 80% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 50% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wir sollten mindestens fünf Werktage vor Aufnahme einer Behandlung informiert werden, so dass bei Behandlungsbeginn evtl. auftretende Verzögerungen vermieden werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass Versicherte bargeldlosen Zugang zu stationären Behandlungen haben (wenn grundsätzlich möglich) und dass die Behandlung von einem unserer Ärzte begleitet wird.
In einem Notfall sollten wir innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfallereignisses benachrichtigt werden, um sicherstellen zu können, dass keine Leistungseinschränkungen wegen fehlender vorheriger Kostenzusage erfolgen.
3. Geltendmachung und Bearbeitung von Leistungsansprüchen
Allianz Worldwide Care bietet ein unkompliziertes Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, mit dem sich Versicherte ihre medizinischen Auslagen erstatten lassen können.
Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an die Bank des Versicherten erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhält der Versicherte und/oder dessen behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Erstattungsformulars bei uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Wenn uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde, wird der Versicherte bei der Abwicklung mit einer automatisierten E-Mail nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsformulars bei Allianz Worldwide Care informiert.
Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten ihre Leistungserstattungen so schnell und effizient wie möglich erhalten. Das Erstattungs- und das Kostenzusageformular können von unserer Website heruntergeladen werden.
4. Erstattungsbeträge
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden. Der Höchsterstattungsbetrag, der in einigen Tarifen angegeben wird, ist der maximale Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim”. Spezifische Erstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr”, „auf Lebenszeit” oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise”, „pro Sitzung” oder auch „pro Schwangerschaft” gelten. In einigen Fällen kann für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung bis zu einem definierten spezifischen Erstattungsbetrag angezeigt werden, z. B. „65% Erstattung, bis zu 4.150 £/5.000 €/7.100 $/6.500 CHF”. Wenn für Versicherungsleistungen ein spezifischer Erstattungsbetrag gilt oder der Begriff ”Volle Erstattung” neben einer Leistung angegeben wird, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen maximalen Höchsterstattungsbetrags, soweit dieser auf den Tarif zutrifft. Alle Beträge gelten pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben.
5. Allgemeine Versicherungsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz einer medizinischen Risikoprüfung unterliegt, d. h. Vorerkrankungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder ein höherer Beitrag könnte festgelegt werden, um ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder andere Risikofaktoren zu reflektieren. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe des Versicherungsscheins. In dieser Tariflichen Leistungszusage finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz, den die einzelnen Tarife beinhalten. Der Versicherungsschutz unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in unserem Versicherungshandbuch für die Einzelversicherung aufgeführt, welches den Versicherten bei Versicherungsbeginn ausgehändigt wird. Bitte wenden Sie sich an unsere Helpline für weitere Informationen.