Wenn diese Leistung Teil Ihres Krankenversicherungstarifs ist, beachten Sie bitte, dass Erstattungsanträge innerhalb von 90 Werktagen nach dem Todestag inklusive der folgenden Dokumente eingereicht werden müssen:
- ein vollständig ausgefülltes Erstattungsformular für die Todesfallleistung.
- eine Sterbeurkunde.
- ein medizinischer Bericht, der die Todesursache enthält.
- ein schriftlicher Bericht, der das Datum, den Ort und die Umstände des Unfalls kurz darstellt.
- offizielle Unterlagen, die den Familienstatus des Versicherten, sowie die Identität der Begünstigten als auch deren Beziehung zum Versicherten nachweisen.
Begünstigt sind, soweit nicht anderweitig vom Versicherten angegeben:
- der in gültiger Ehe lebende Ehepartner.
- bei Abwesenheit eines solchen Ehepartners: die hinterlassenen Kinder des Versicherten (inklusive Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Versicherten geborenen Kinder zu gleichen Teilen.
- bei Abwesenheit von Kindern: Vater und Mutter des Versicherten zu gleichen Teilen (oder der jeweilige Verbliebene von beiden).
- bei Abwesenheit der Eltern: geht die Summe in die Erbmasse des Versicherten ein.
Wenn Sie einen anderen Begünstigten als die oben genannten ernennen möchten, kontaktieren Sie bitte unsere
Helpline.
Bitte beachten Sie, dass im Falle des Todes des Versicherten und eines oder aller Begünstigten in demselben Ereignis, der Versicherte als zuletzt verschieden gilt.