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Allianz Worldwide Care

Häufig gestellte Fragen zur Gruppenversicherung


  1. Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Gruppenversicherung möglich?

    Unsere Tarife für Geschäftskunden gelten für Gruppen ab drei Mitarbeitern.

    Wenn Sie eine internationale Gruppenkrankenversicherung brauchen, besuchen Sie bitte unseren Gruppenversicherungsbereich oder kontaktieren Sie unser Vertriebsunterstützungsteam, das Ihnen gerne ein Angebot entsprechend Ihren Bedürfnissen unterbreitet.
  2. Kann ich innerhalb einer Gruppe Versicherungsschutz in unterschiedlichem Umfang anbieten?

    Generell erhalten alle Versicherten einer Gruppe den gleichen Versicherungsschutz. Bei größeren Gruppen können wir jedoch verschiedene Stufen des Versicherungsschutzes anbieten, indem wir Untergruppen schaffen. Näheres hierzu erfahren Sie von unserem Vertriebsunterstützungsteam.
  3. Welches sind Ihre umfassendsten Tarife, und welches Ihre Einstiegstarife?

    Unsere umfassendsten Tarife sind der Haupttarif „Premier“, der Ambulanttarif „Gold“ und der Zahntarif „Dental 1“.

    Unsere Einstiegstarife sind der Haupttarif „Essential“, der Ambulanttarif „Crystal“ und der Zahntarif „Dental 2“.

    Für alle Versicherungen ist ein Haupttarif erforderlich. Zu diesem kann dann ein Ambulant–, ein Zahn– und/oder ein Rücktransporttarif hinzugefügt werden.
  4. Wo finde ich das Krankenhaus- und Ärzteverzeichnis?

    Auf unserer Website unter www.allianzworldwidecare.com. Dort finden Sie ein nach Ländern geordnetes Verzeichnis mit Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten. Sie können Ihre Suche auf einzelne Regionen und Städte begrenzen. Benutzer können außerdem nach bestimmten Ärztekategorien, z. B. Internisten, oder nach Fachgebieten, wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie, Traumatologie usw., suchen. Die Versicherten werden darum gebeten, vor Antritt einer stationären Behandlung eine vorherige Kostenzusage zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass Versicherte für ihre Behandlungen nur dann auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister beschränkt sind, wenn im Vertrag ein bestimmtes Netzwerk von medizinischen Dienstleistern vorgegeben ist. Ist dies der Fall, wurde bei Versicherungsbeginn darauf hingewiesen.
  5. Wie lange bleibt der Versicherungsschutz bestehen, und für welche Leistungen, wenn ein Versicherter außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung reist?

    Hat das Unternehmen die Option „Notfallbehandlung außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung“ gewählt, sind die Versicherten auf Geschäfts- und Urlaubsreisen außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung (soweit relevant) nur für die Behandlung von Notfällen versichert. Wir leisten pro Reise Versicherungsschutz für maximal sechs Wochen für Behandlungen bis zum maximalen Erstattungsbetrag des Tarifs. Der Versicherungsschutz umfasst keine Heil- oder Folgebehandlungen, selbst dann nicht, wenn Versicherte nicht in der Lage sind, in ein Land innerhalb des Geltungsbereichs ihrer Versicherung zu reisen. Wenn Versicherte den Geltungsbereich Ihrer Versicherung für mehr als sechs Wochen verlassen, sollten sie sich vorher mit dem Verantwortlichen für die Gruppenversicherung in ihrem Unternehmen in Verbindung setzen.

    Versichert sind nicht nur Unfälle, sondern auch plötzlich auftretende oder sich verschlimmernde Krankheiten, die eine unmittelbare Gefahr für den Versicherten darstellen. Die ärztliche Behandlung durch einen Allgemein- oder Facharzt muss 24 Stunden nach dem Krankheitsereignis durchgeführt werden, damit sie als Notfallbehandlung angesehen werden kann und durch den Versicherungsschutz entsprechend abgedeckt ist.

    Kosten in Verbindung mit Schwangerschaft, Entbindung oder Komplikationen bei Schwangerschaft oder Entbindung sind in dieser Leistung nicht enthalten.