Sämtliche stationären Leistungsansprüche erfordern vor Behandlungsbeginn das Einreichen eines
Kostenzusageformulars.
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine Zusammenfassung des Ablaufs der Geltendmachung von Leistungsansprüchen. Sie unterliegen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die in Ihrem Versicherungshandbuch dargestellt sind, welches in Verbindung mit Ihrer Tariflichen Leistungszusage gelesen werden sollte.