Wenn Sie den Versicherungsbeitrag nicht vollständig zahlen, wird die Versicherung gekündigt. In diesem Fall informieren wir Sie über die Kündigung und der Vertrag gilt ab dem Datum, zu dem die Zahlung des Versicherungsbeitrags fällig gewesen wäre, als gekündigt. Wird der Beitrag jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der Versicherungsschutz wiederhergestellt und deckt auch Leistungsansprüche ab, die während des Verzugszeitraums entstanden sind. Wenn der Versicherungsbeitrag jedoch erst nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist bezahlt wird, müssen Sie zunächst eine Gesundheitserklärung ausfüllen, bevor wir den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen können.