Wenn nichts anderes zwischen Ihrem Unternehmen und uns vereinbart wurde, kann Ihre Versicherung fortgeführt werden, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz anmelden, sofern Ihr Heimatland im geografischen Geltungsbereich Ihrer Versicherung liegt. Es ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz in manchen Ländern lokalen Gesetzgebungen für Krankenversicherungen unterliegt, insbesondere für Staatsangehörige dieses Landes. Sie müssen auf eigene Verantwortung sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir empfehlen Ihnen daher, hierzu unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen.