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Allianz Worldwide Care

Weltweite Beunruhigung angesichts Höchststand bei Kaiserschnitten


Die Geschichte des Kaiserschnitts ist lang und nicht unumstritten. Der Kaiserschnitt wird oft als relativ neue Entwicklung betrachtet, wurde aber bereits vor Jahrtausenden ausgeführt. Während ein Kaiserschnitt früher als „letzter Ausweg“ angesehen wurde, wird dieses Verfahren inzwischen so häufig angewendet, dass es für viele schon zur Routine geworden ist.

Nach wie vor ist nicht eindeutig erwiesen, woher der Kaiserschnitt seinen Namen hat. Wahrscheinlich stammt der Ausdruck vom Lex Caesare, das besagte, dass der Fötus einer bei der Geburt gestorbenen Schwangeren so schnell wie möglich durch einen Schnitt in die Bauchdecke aus dem Körper entfernt werden musste. Es ist jedoch bekannt, dass der chirurgische Eingriff bis in die geschichtlichen Ursprünge zurückgeht. Nach der griechischen Mythologie nahm Apollo den Asclepius aus dem Unterleib seiner toten Mutter.

Verschiedene Techniken wurden angewandt, aber der Anfang des 20. Jahrhunderts durch den deutschen Geburtshelfer Pfannenstiel eingeführte Unterbauch-Querschnitt ist nach wie vor die am häufigsten eingesetzte Methode.

Die Anzahl der Frauen, bei denen eine chirurgische Entbindung vorgenommen wird, ist alarmierend gestiegen. Nach den neuesten Zahlen werden heute etwa 25% aller Neugeborenen per Kaiserschnitt entbunden. Laut der Weltgesundheitsorganisation dürfte es in keiner Region der Welt gute Gründe für eine Kaiserschnittrate von mehr als 15% geben. Diese Zahlen haben weltweit Besorgnis über die heutigen Praktiken bei Kaiserschnittgeburten ausgelöst.

Die medizinischen Indikationen für einen geplanten Kaiserschnitt lauten wie folgt:
  • Präeklampsie der Mutter
  • Plazenta-Anomalie (Plazentalösung, Placenta Praevia)
  • Beckenlage des Fötus
  • CPD (Cephalopelvic Disproportion)
  • Mehrlingsgeburten
  • Genitalherpes
  • lebensbedrohende erblich bedingte Anomalien
Für Kaiserschnitte, die aus anderen Gründen als dem Wohlergehen von Mutter und Kind vorgenommen werden, werden folgende Gründe angegeben: Vermeiden von Geburtswehen, geringere Belastung des Beckenbodens, Zweckmäßigkeit für Patientin oder medizinischen Dienstleister, rechtliche Belange des Dienstleisters usw. Interessanterweise lässt sich feststellen, dass eine Entbindung durch Kaiserschnitt erheblich öfter ausgeführt wird, wenn die Kosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Ein Kaiserschnitt kostet nicht nur wesentlich mehr als eine Vaginalgeburt (einschließlich längerer Genesungszeit), laut einer aktuellen Lancet-Studie führt eine Entbindung durch Kaiserschnitt drei Mal häufiger zum Tod der Mutter als eine normale Geburt. Blutungen, Infektionen, Darmverschluss, Lungenembolie, Atemnot des Neugeborenen und negative Auswirkungen auf zukünftige Schwangerschaften sind nur einige der möglichen Konsequenzen eines Kaiserschnitts.

Alle chirurgischen Eingriffe sind mit Risiken verbunden und müssen daher medizinisch gerechtfertigt sein. Die Patientin muss sich vor der Einwilligung über die möglichen Folgen im Klaren sein und hat das Recht, den Eingriff abzulehnen, auch wenn dies zu Schaden oder zum Tod führen könnte. Es muss jedoch zwischen diesem Recht auf Ablehnung und dem Anrecht auf Behandlung unterschieden werden, zu der der Arzt verpflichtet ist. Es besteht kein Zweifel, dass durch einen vernünftigen Einsatz von Kaiserschnitten Leben gerettet werden können, aber in einer Welt moderner Ressourcen und einer Vielzahl medizinischer Ausbildungsstätten ist diese Entwicklung kein Zeichen von Fortschritt, sondern eher falsch gesetzter Prioritäten. Warum sollte ein natürlicher Prozess durch einen schwerwiegenden chirurgischen Eingriff ersetzt werden?