Für ambulante Behandlungen (z. B. Termine bei einem Allgemein- oder Facharzt, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Zahnbehandlungen) müssen Sie die Rechnung direkt an den medizinischen Leistungserbringer zahlen. Danach können Sie eine Erstattung der Kosten im Rahmen Ihres Tarifs wie folgt bei uns beantragen:
1. Laden Sie ein Erstattungsformular von dieser Webseite herunter und nehmen Sie es mit, wenn Sie einen Termin bei Ihrem Arzt/einer medizinischen Einrichtung haben.
2. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/medizinischen Dienstleister eine Rechnung ausstellen, die Angaben zur Diagnose oder zur Erkrankung, zur Behandlungsform und zu den in Rechnung gestellten Kosten enthält.
3. Bitte füllen Sie die Abschnitte 1 bis 5 des Erstattungsformulars aus und fügen Sie sämtliche Rechnungen/Quittungen bei. Die übrigen Abschnitte müssen nur dann von Ihrem Arzt ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden, wenn die Rechnung keine Angaben zur Diagnose und Behandlungsform enthält.
4. Schicken Sie das Erstattungsformular mit allen Originalquittungen/-rechnungen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
5. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsformulars. Wenn wir keine E-Mail-Adresse von Ihnen haben, benachrichtigen wir Sie schriftlich an die von Ihnen angegebene Adresse, sobald Ihr Erstattungsanspruch bearbeitet wurde.
Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an Ihre Bank erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang.
Einige wichtige Punkte in Bezug auf Leistungsansprüche für ambulante Behandlungskosten:
- Einige versicherte ambulante Leistungen erfordern das Einreichen eines Kostenzusageformulars. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage für weitere Informationen
- Für jede Person, die Leistungsansprüche geltend macht, und für jede Behandlung, deren Kosten erstattet werden sollen, muss ein separates Erstattungsformular ausgefüllt werden
- Wenn der geltend zu machende Betrag geringer ist als die Selbstbeteiligung Ihres Tarifs, sammeln Sie bitte alle Belege und Rechnungen bis der Betrag die Selbstbeteiligung übersteigt
- Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Zahlungsangaben auf dem Erstattungsformular korrekt sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung von Leistungsansprüchen zu vermeiden
- Bitte geben Sie auf dem Erstattungsformular die Währung an, in der wir Ihre Kosten erstatten sollen
- Bei Ablauf Ihres Versicherungsvertrags erlischt Ihr Recht auf Erstattung versicherter Krankheitskosten
- Alle Leistungsansprüche müssen uns spätestens 6 Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres mit den entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Quittungen im Original vorliegen, oder, wenn die Versicherung innerhalb des Jahres gekündigt wird, spätestens 6 Monate nach Ende des Versicherungsschutzes
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine Zusammenfassung des Ablaufs der Geltendmachung von Leistungsansprüchen. Sie unterliegen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die in Ihrem Versicherungshandbuch dargestellt sind, welches in Verbindung mit Ihrer Tariflichen Leistungszusage gelesen werden sollte.