| Rücktransporttarif |
| Der folgende Tarif kann nur zusammen mit einem der Haupttarife abgeschlossen werden. Er steht nicht einzeln zur Verfügung. Der hier beschriebene Tarif gilt ab dem 1. November 2009. |
Leistung im Rücktransporttarif | ||||||
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Medizinischer Rücktransport | Volle Erstattung | ||||
Anmerkungen |
1. Geltungsbereich |
Allianz Worldwide Care bietet für die folgenden drei geografischen Geltungsbereiche Versicherungsschutz:
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Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Die Versicherungsleistungen, die eine vorherige Kostenzusage erfordern, sind in der Tariflichen Leistungszusage mit einer oder einer gekennzeichnet sowie im Folgenden aufgelistet:
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 80% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 50% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Wir sollten mindestens fünf Werktage vor Aufnahme einer Behandlung informiert werden, so dass bei Behandlungsbeginn evtl. auftretende Verzögerungen vermieden werden können. Mit der vorherigen Kostenzusage wird sichergestellt, dass wenn Versicherte eine medizinische Einrichtung für eine stationäre Behandlung aufsuchen, wir eine direkte bargeldlose Kostenübernahme vereinbaren können (wenn grundsätzlich möglich). Außerdem kann die Behandlung durch unseren Arzt begleitet werden. In einem Notfall sollten wir innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfallereignisses benachrichtigt werden, um sicherstellen zu können, dass keine Leistungseinschränkungen wegen fehlender vorheriger Kostenzusage erfolgen. |
3. Geltendmachung und Bearbeitung von Leistungsansprüchen |
Allianz Worldwide Care bietet ein unkompliziertes Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, mit dem sich Versicherte ihre medizinischen Auslagen erstatten lassen können.
Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an die Bank des Versicherten erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhält der Versicherte und/oder dessen behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Erstattungsformulars bei uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Wenn uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde, wird der Versicherte bei der Abwicklung mit einer automatisierten E-Mail über den Eingang des Erstattungsformulars bei Allianz Worldwide Care und den Abschluss von dessen Bearbeitung informiert. Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten ihre Leistungserstattungen so schnell und effizient wie möglich erhalten. Das Erstattungs- und das Kostenzusageformular können von unserer Website heruntergeladen werden. |
4. Erstattungsbeträge |
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden. Der Höchsterstattungsbetrag, der in einigen Tarifen angegeben wird, ist der maximale Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim”. Spezifische Erstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr”, „auf Lebenszeit” oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise”, „pro Sitzung” oder auch „pro Schwangerschaft” gelten. In einigen Fällen kann für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung bis zu einem definierten spezifischen Erstattungsbetrag angezeigt werden, z. B. „65% Erstattung, bis zu £ 3.650/€ 5.000/$ 7.100/CHF 7.500”. Wenn für Versicherungsleistungen eine “Volle Erstattung” angegeben wird, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen Höchsterstattungsbetrags, soweit dieser auf den Tarif zutrifft. |
5. Allgemeine Versicherungsbedingungen |
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz einer medizinischen Risikoprüfung unterliegt, d. h. Vorerkrankungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder ein höherer Beitrag könnte festgelegt werden, um ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder andere Risikofaktoren zu reflektieren. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe des Versicherungsscheins. In dieser Tariflichen Leistungszusage finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz, den die einzelnen Tarife beinhalten. Der Versicherungsschutz unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in unserem Versicherungshandbuch für die Einzelversicherung aufgeführt, welches den Versicherten bei Versicherungsbeginn ausgehändigt wird. Bitte wenden Sie sich an unsere Helpline für weitere Informationen. |