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Allianz Worldwide Care

Rücktransporttarif Einzelversicherung



Rücktransporttarif
Der folgende Tarif kann nur zusammen mit einem der Haupttarife abgeschlossen werden. Er steht nicht einzeln zur Verfügung. Der hier beschriebene Tarif gilt ab dem 1. November 2012.
 
Leistungen im Rücktransporttarif
 
Medizinischer Rücktransport
 
  • falls die notwendige Behandlung nicht vor Ort erbracht werden kann, können Sie sich dafür entscheiden, in Ihr Heimatland rücktransportiert zu werden anstatt in die nächstgelegene geeignete medizinische Einrichtung
Volle Erstattung
  • falls laufende Behandlungen erforderlich sind, erstatten wir die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel
Volle Erstattung
  • Rücktransport falls keine ausreichend kontrollierten Blutkonserven vorhanden sind
Volle Erstattung
  • wenn aus medizinischen Gründen nach Beendigung einer stationären Behandlung und der Entlassung aus dem Krankenhaus die versicherte Person nicht überführt werden kann, übernehmen wir die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel
Volle Erstattung,
max. 7 Tage
 
Kosten für eine Begleitperson im Falle eines medizinischen Rücktransports
€3.000
 
Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle eines Rücktransports
€2.000
pro Rücktransport
  
Reisekosten für Versicherte, die ein in Lebensgefahr schwebendes oder ein verstorbenes
Familienmitglied begleiten
€1.500
auf Lebenszeit
Anmerkungen
1.  Geltungsbereich
Allianz Worldwide Care bietet für die folgenden drei geografischen Geltungsbereiche Versicherungsschutz:
  • Weltweit, so dass Sie versichert sind, wo immer Sie sich aufhalten
  • Weltweit außer den USA
  • Nur Afrika
Der ausgewählte Geltungsbereich wird im Versicherungsschein angegeben.
2.  Vorherige Kostenzusage
Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach der Zustimmung durch Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Die Versicherungsleistungen, die eine vorherige Kostenzusage erfordern, sind in der Tariflichen Leistungszusage mit einer oder einer gekennzeichnet sowie im Folgenden aufgelistet:

  • Alle stationären Leistungen wie angegeben
  • Teilstationäre Behandlungen/Tagesklinik 
  • Ambulante Operationen 
  • Kernspintomografie (MRT) (vorherige Kostenzusage nur erforderlich, wenn Sie möchten, dass wir die Kosten direkt mit dem medizinischen Anbieter abrechnen)
  • Positronenemissions-  (PET) und Computer-Positronenemissionstomografie  (CT-PET)
  • Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim 
  • Komplikationen während der Schwangerschaft 
  • Reguläre Schwangerschaft und Komplikationen bei der Entbindung  (nur bei stationärem Aufenthalt)
  • Onkologie  (nur bei stationärer oder teilstationärer Behandlung)
  • Beschäftigungstherapie  (nur bei ambulanter Behandlung)
  • Rehabilitationsmaßnahmen 
  • Medizinische Überführung  (oder Rücktransport  bei entsprechender Versicherung)
  • Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung/eines Rücktransports 
  • Rücktransport im Todesfall 
  • Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste 
  • Kosten für eine Begleitperson im Falle einer/s medizinischen Überführung/Rücktransports 
  • Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege 
Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 80% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Wenn für die mit einer gekennzeichneten Leistungen keine vorherige Kostenzusage eingeholt wird, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen. Bei später nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit der Behandlung werden lediglich 50% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.


Wir sollten mindestens fünf Werktage vor Aufnahme einer Behandlung informiert werden, so dass bei Behandlungsbeginn evtl. auftretende Verzögerungen vermieden werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass Versicherte bargeldlosen Zugang zu stationären Behandlungen haben (wenn grundsätzlich möglich) und dass die Behandlung von einem unserer Ärzte begleitet wird.

In einem Notfall sollten wir innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfallereignisses benachrichtigt werden, um sicherstellen zu können, dass keine Leistungseinschränkungen wegen fehlender vorheriger Kostenzusage erfolgen.
3.  Geltendmachung und Bearbeitung von Leistungsansprüchen
Allianz Worldwide Care bietet ein unkompliziertes Verfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, mit dem sich Versicherte ihre medizinischen Auslagen erstatten lassen können.

Die Bearbeitung vollständig ausgefüllter Erstattungsformulare und die Ausstellung der Zahlungsanweisung an die Bank des Versicherten erfolgen innerhalb von 48 Stunden. Wenn weitere Informationen zur Ausführung des Leistungsanspruchs benötigt werden, erhält der Versicherte und/oder dessen behandelnder Arzt automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Erstattungsformulars bei uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Wenn uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde, wird der Versicherte bei der Abwicklung mit einer automatisierten E-Mail nach erfolgreicher Bearbeitung des Erstattungsformulars bei Allianz Worldwide Care informiert.

Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten ihre Leistungserstattungen so schnell und effizient wie möglich erhalten. Das Erstattungs- und das Kostenzusageformular können von unserer Website heruntergeladen werden.
4.  Erstattungsbeträge
In der Tariflichen Leistungszusage können zwei Arten von Erstattungsbeträgen genannt werden. Der Höchsterstattungsbetrag, der in einigen Tarifen angegeben wird, ist der maximale Gesamtbetrag, der für sämtliche Leistungen des Tarifs zusammen, pro versicherte Person und pro Versicherungsjahr, erstattet wird. Daneben gibt es spezifische Erstattungsbeträge für einzelne Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs, z. B. für die Leistung „Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim”. Spezifische Erstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr”, „auf Lebenszeit” oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise”, „pro Sitzung” oder auch „pro Schwangerschaft” gelten. In einigen Fällen kann für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung bis zu einem definierten spezifischen Erstattungsbetrag angezeigt werden, z. B. „65% Erstattung, bis zu 4.150 £/5.000 €/7.100 $/6.500 CHF”. Wenn für Versicherungsleistungen ein spezifischer Erstattungsbetrag gilt oder der Begriff ”Volle Erstattung” neben einer Leistung angegeben wird, so erfolgt die Erstattung immer innerhalb des angegebenen maximalen Höchsterstattungsbetrags, soweit dieser auf den Tarif zutrifft. Alle Beträge gelten pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben.
5.  Allgemeine Versicherungsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz einer medizinischen Risikoprüfung unterliegt, d. h. Vorerkrankungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder ein höherer Beitrag könnte festgelegt werden, um ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder andere Risikofaktoren zu reflektieren. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe des Versicherungsscheins. In dieser Tariflichen Leistungszusage finden Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz, den die einzelnen Tarife beinhalten. Der Versicherungsschutz unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in unserem Versicherungshandbuch für die Einzelversicherung aufgeführt, welches den Versicherten bei Versicherungsbeginn ausgehändigt wird. Bitte wenden Sie sich an unsere Helpline für weitere Informationen.