Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur
vorherigen Kostenzusage (Vorabgenehmigung) eingereicht werden. Nach der
Zustimmung durch
Allianz Worldwide Care kann dann die Erstattung dieser notwendigen
Behandlungen oder Kosten garantiert werden. Durch das
Kostenzusageverfahren können wir die Versicherungsbeiträge auf
dem möglichst niedrigen Niveau für unsere Versicherten halten,
denn dadurch versuchen wir, Kosten für medizinische Behandlungen auf
weltweiter Ebene zu kontrollieren.
Zusätzlich erlaubt uns die vorherige Kostenzusage, Ihnen auf folgende Weise einen besseren Service zu ermöglichen:
- Wir können gewährleisten, dass geplante medizinische
Behandlungen ggf. auf teilstationärer Basis erfolgen, wenn medizinisch
angemessen.
- Für den Fall einer geplanten Behandlung können wir mit dem
Krankenhaus in Kontakt treten und dafür sorgen, dass die
Krankenhausaufnahme reibungslos verläuft, und, sofern möglich, eine
direkte Abrechnung der Kosten vereinbaren. Dadurch können Sie
Krankenhäuser/medizinische Einrichtungen bargeldlos für stationäre
Behandlungen aufsuchen.
- Die Behandlung kann durch unsere medizinischen Verantwortlichen überwacht werden.
- Für den Fall einer Überführung/eines Rücktransports können wir den
Transport für den Versicherten organisieren und koordinieren.
- Wir können sicherstellen, dass eine Krankenhauseinweisung bzw. -entlassung keine Zuschläge für den Versicherten nach sich zieht.
Das Kostenzusageverfahren im Überblick:
- Eine vorherige Kostenzusage ist für alle stationären
Behandlungen und weitere in der Tariflichen Leistungszusage
gekennzeichnete Versicherungsleistungen erforderlich.
- Die dafür vorgesehenen Abschnitte des Formulars zur
vorherigen Kostenzusage (Vorabgenehmigung) müssen vom Versicherten und dessen Arzt vollständig
ausgefüllt werden und vor Behandlungsbeginn an uns übermittelt werden.
Wir beantworten Anträge innerhalb von 24 Stunden, sofern uns ein
vollständig ausgefülltes Formular mit allen notwendigen Informationen
vorliegt. Versicherte in den USA weisen ihren medizinischen
Dienstleister bitte einfach an, sich für eine direkte Koordination mit
uns in Verbindung zu setzen.
- Die Mitarbeiter unserer medizinischen Abteilung nehmen Kontakt mit
der medizinischen Einrichtung auf, so dass eine Kostenerstattung
möglichst direkt erfolgen kann.
- Versicherte müssen unbedingt vor dem Behandlungsbeginn ein
Kostenzusageformular (Vorabgenehmigung) einreichen, wenn dies erforderlich ist, da wir uns
vorbehalten, die Übernahme medizinischer Leistungen abzulehnen bzw.
Leistungseinschränkungen vornehmen können, wenn das Verfahren nicht
eingehalten wird.