Kostenzusageverfahren & Formulare

Die Kostenzusageformulare unserer standardmäßigen Krankenversicherungstarife sind im Folgenden aufgelistet. Sie finden den Namen Ihres Tarifs auf dem Deckblatt Ihres Versicherungshandbuches.
Wenn Ihr Tarif nicht aufgeführt ist oder wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Kostenzusageformular Sie verwenden sollen, kontaktieren Sie unsere Helpline.

Das Verfahren der vorherigen Kostenzusage

Für bestimmte Behandlungen und Kosten muss im Voraus ein Formular zur vorherigen Kostenzusage eingereicht werden. Nach unserer Zustimmung kann dann die Erstattung dieser notwendigen Behandlungen oder Kosten garantiert werden.

Dieses Verfahren ermöglicht es uns, die Kosten medizinischer Behandlungen weltweit zu überschauen und zu kontrollieren und unsere Versicherungsbeiträge so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich ermöglicht uns die vorherige Kostenzusage, Ihnen auf folgende Weise einen besseren Service zu ermöglichen:

 

  • Wir versichern Ihnen, dass vorgeschlagene chirurgische Behandlungen ambulant oder in einer Tagesklinik vorgenommen werden, sofern medizinisch möglich.
  • Für den Fall einer geplanten Behandlung können wir mit dem Krankenhaus in Kontakt treten und dafür sorgen, dass die Krankenhausaufnahme reibungslos verläuft, und, sofern möglich, eine direkte Abrechnung der Kosten vereinbaren. Dadurch können Sie Krankenhäuser/medizinische Einrichtungen bargeldlos für stationäre Behandlungen aufsuchen.
  • Behandlungen können durch unser medizinisches Team überwacht werden.
  • Für den Fall einer Überführung/eines Rücktransports können wir den Transport für Kunden organisieren und koordinieren.
  • Wir können versichern, dass Versicherte ohne Aufpreis aufgenommen und entlassen werden.

Für folgende Leistungen ist eine vorherige Kostenzusage erforderlich:

  • Alle stationären Leistungen
  • Teilstationäre Behandlungen/Tagesklinik
  • Ambulante Operationen
  • Kernspintomografie (MRT) (vorherige Kostenzusage nur erforderlich, wenn Sie möchten, dass wir die Kosten direkt mit dem medizinischen Anbieter abrechnen)
  • Positronenemissions- (PET) und Computer-Positronenemissionstomografie (CT-PET)
  • Häusliche Pflege oder Aufenthalt in einem Genesungsheim
  • Reguläre Schwangerschaft, Komplikationen bei der Entbindung und Komplikationen während der Schwangerschaft (nur bei stationärem Aufenthalt)
  • Onkologie (nur bei stationärer oder teilstationärer Behandlung)
  • Nierendialyse
  • Beschäftigungstherapie (nur bei ambulanter Behandlung)
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Medizinische Überführung (oder Rücktransport bei entsprechender Versicherung)
  • Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung/eines Rücktransports
  • Rücktransport im Todesfall
  • Reisekosten für versicherte Familienmitglieder im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste
  • Kosten für eine Begleitperson im Falle einer/s medizinischen Überführung/Rücktransports
  • Palliativmedizinische Betreuung und Langzeitpflege

Kostenzusageverfahren: So geht's

  1. Die vorherige Kostenzusage gilt für alle stationären Behandlungen und für bestimmte Leistungen und Verfahren wie in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt.
  2. Die entsprechenden Abschnitte des Kostenzusageformulars müssen vor der Behandlung vom Versicherten und dem behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt an uns gesendet werden. Vollständig ausgefüllte Formulare werden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt beantwortet. Versicherte mit Sitz in den USA sollten ihren medizinischen Dienstleister anweisen, sich mit uns in Verbindung setzen, um die Koordinierung direkt mit ihm zu vereinbaren.
  3. Unser Medical Services Team setzt sich dann mit der medizinischen Einrichtung in Verbindung und vereinbart die direkte Abrechnung, falls möglich.
  4. Es ist wichtig, dass Versicherte vor der Behandlung ein Kostenzusageformular einsenden, falls notwendig, da wir uns sonst das Recht vorbehalten, einen Erstattungsantrag abzulehnen bzw. Gebühren berechnen, wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird.